Zitat von
luschtigpeter
Das ist Theorie, in der Praxis steht der AG, die Personalabteilung oder der Jurist vor der Frage, was ist jetzt zu tun und was wäre fehlerhaft. Es wird immer der AN schriftlich gekündigt, sei es ao oder ordentlich, und dann wird geschaut, welche Zustimmungen wie einzuholen sind, alles andere wäre fehlerhaft gegenüber dem eigenen Unternehmen oder dem Mandanten. Stellt sich nämlich Jahre später nach den Instanzen heraus, dass zB keine (wirksame) Elternzeit vorgelegen hat, dann ist die Frist für eine ao Kündigung rettunglso vorbei und eine ordentliche Kündigung scheitert in Praxi oft daran, dass ja der AN die vergangenen Jahre anstandslo im Betrieb tätig war .....