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Café SponTan

...für die Dauer der Betriebsferien.
  1. #103490

    Zitat von luschtigpeter Beitrag anzeigen
    Diese Behauptungen sind praxisfern und weder rechtlich noch tatsächlich haltbar, es zeigt sich mal wieder der Unterschied zwischen angelesener Theorie und gelebter Praxis. Da jedoch sachliche Antworten auf Ihren absoluten höchsteigenen "Wahrheitsanspruch" schon zwei Kollateralschäden gefordert haben, will ich die Zahl der Opfer nicht weiter erhöhen. Fest steht, dass eine ao Kündigung innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis des Kündigungsgrundes erfolgen muß, die kann nicht auf Monate oder Jahre später nach einer behördlichen Zustimmung oder Verwaltungsrechtsstreit verschoben werden. Fest steht auch, dass nicht immer eindeutig ist, ob überhaupt ein Fall von Elternzeit vorliegt.
    Bundesarbeitsgericht
    Bundesverwaltungsgericht | Pressemitteilung

    Da bin ich mir aber noch gar nicht so sicher, wer von uns beiden in der Praxis schon öfter mit solchen Fällen befaßt war ;-). Sie sollten weniger grundlos und ohne Not ad personam poltern, als sich über die Rechtslage informieren, bevor Sie hier Rechtsauskünfte geben oder diese womöglich gar in der Praxis leben.

    Es ist ganz einfach, das Gesetz ist doch nicht (immer) auf den Kopf gefallen: Im Falle einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung muß der Antrag auf Zustimmung innerhalb der 2-Wochen-Frist gestellt werden. Weitere Vertiefung zu den sich daran anschließenden Verfahrensvarianten erspare ich mir jetzt aber.

    Zu den Kollateralschäden: Hatte Sie irgendjemand gezwungen, meiner völlig korrekten Darstellung mit grob irrigen Ausführungen zu widersprechen? Auch jetzt müssen Sie das nicht tun, ich kann Sie aber natürlich nicht daran hindern.
    .
  2. #103491

    Zitat von Carl Beitrag anzeigen
    Es ist ganz einfach, das Gesetz ist doch nicht (immer) auf den Kopf gefallen: Im Falle einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung muß der Antrag auf Zustimmung innerhalb der 2-Wochen-Frist gestellt werden. Weitere Vertiefung zu den sich daran anschließenden Verfahrensvarianten erspare ich mir jetzt aber.
    Das ist Theorie, in der Praxis steht der AG, die Personalabteilung oder der Jurist vor der Frage, was ist jetzt zu tun und was wäre fehlerhaft. Es wird immer der AN schriftlich gekündigt, sei es ao oder ordentlich, und dann wird geschaut, welche Zustimmungen wie einzuholen sind, alles andere wäre fehlerhaft gegenüber dem eigenen Unternehmen oder dem Mandanten. Stellt sich nämlich Jahre später nach den Instanzen heraus, dass zB keine (wirksame) Elternzeit vorgelegen hat, dann ist die Frist für eine ao Kündigung rettunglso vorbei und eine ordentliche Kündigung scheitert in Praxi oft daran, dass ja der AN die vergangenen Jahre anstandslo im Betrieb tätig war .....

    Zu den Kollateralschäden: Hatte Sie irgendjemand gezwungen, meiner völlig korrekten Darstellung mit grob irrigen Ausführungen zu widersprechen? Auch jetzt müssen Sie das nicht tun, ich kann Sie aber natürlich nicht daran hindern.
    Ich wußte nicht, dass man hier gesperrt wird, falls man es wagt, eine andere Ansicht als die Ihre (und in diesen Fällen fehlerhafte) zur Veröffentlichung einzureichen. Jetzt ist aber für heute genug, ich muß zu Gericht ...
  3. #103492

    Zitat von luschtigpeter Beitrag anzeigen
    Bisher bin ich immer ausgelacht worden, aber tief im Innersten habe ich gewußt, dass Utz Claassen ein typisch schwäbischer Name ist.
    Utz ist die Verniedlichung von Wutz ;)

    Ein unverfängliches Hallo in die Runde!
  4. #103493

    Zitat von Reziprozität Beitrag anzeigen
    Es soll doch Programme geben, die heimlich die Webcam aktivieren und mitfilmen. Uiuiui, da muss wohl dann ein Hardware-Deckel her. ;-o
    Gut bearbeitetes Kaugummi funzt auch.
    Friedelmaus
  5. #103494

    Zitat von Friedelmaus Beitrag anzeigen
    Gut bearbeitetes Kaugummi funzt auch.
    Friedelmaus
    Dann sach mal noch jemand was gegen Kaugummi. Fördert ja sogar die Konzentration! Aber apropos Schule:
    Gut, Frau Mauserl, daß ich Sie hier treffe. Kennst Du evtl. eh schon, aber falls nicht (für hoffentlich unterhaltsame Siesta-Nachmittage):
    Hans Klaffl live: 40 Jahre Ferien - Ein Lehrer packt ein! Teil 1
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    Hans Klaffl live: 40 Jahre Ferien - Ein Lehrer packt ein! Teil 4
    Der haut Dinger raus! :)
    (Am besten gefällt mir der Begriff: "Nanointelligenz")

    Schönen Tag noch allerseits! *waving*
  6. #103495

    Aus dem Artikel:

    "..Diese Unterstellung wird dann langatmig ausgeführt, um am Ende im nahezu jovialen Ton des nun etwas erleichterten Blockwartes zu mahnen: "Bitte sparen sie (sic!) das Geld, uns die Arbeit und der Natur den Müll und ersetzen sie die Fahne nicht wieder durch eine Neue." Mit schwingt auch, dass der Getadelte und Bestohlene unter Beobachtung steht. Er ist verwarnt und vorgewarnt. Wer wissen will, wie bevormundend linkes Denken in seiner Essenz sein will, sollte auf den antideutschen Blogs flanieren."

    *LOL*. Die Anti-alles und grün-Bewegten scheinen ihren Kopf wirklich nur zu haben, damit es ihnen nicht in den Hals regnet...;-(

    Und die "Ludditen" gibt es ja auch noch, die den Nanobeilchenschwingern mit dem Kilobeilchen drohen. Die werden sich bald um die "Targets" mit den Salafisten streiten müssen. Interessante Zeiten erwarten uns....
  7. #103496

    Zitat von luschtigpeter Beitrag anzeigen
    Das ist Theorie, in der Praxis steht der AG, die Personalabteilung oder der Jurist vor der Frage, was ist jetzt zu tun und was wäre fehlerhaft. Es wird immer der AN schriftlich gekündigt, sei es ao oder ordentlich, und dann wird geschaut, welche Zustimmungen wie einzuholen sind, alles andere wäre fehlerhaft gegenüber dem eigenen Unternehmen oder dem Mandanten. Stellt sich nämlich Jahre später nach den Instanzen heraus, dass zB keine (wirksame) Elternzeit vorgelegen hat, dann ist die Frist für eine ao Kündigung rettunglso vorbei und eine ordentliche Kündigung scheitert in Praxi oft daran, dass ja der AN die vergangenen Jahre anstandslo im Betrieb tätig war .....

    Diese Überlegungen rechtfertigen aber nicht Ihre in sich unzutreffenden expliziten früheren Rechtsbehauptungen, denen allein ich entgegengetreten war. Aber nun gut, lassen wir es dabei, auf zu anderen Ufern.
    .
  8. #103497

    Zitat von Umberto Beitrag anzeigen
    Ich sitz' doch damit nicht vor dem Rechner und poste, ...
    Dann ist tatsächlich jeglicher Grund hinfällig, das auf die eine oder andere Art und Weise als sonderbar zu empfinden.

    Hast Du eigentlich einen Extraschrank, in dem Du die Geschenke Deiner Frau zum Vorzeigen aufbewahrst? ;-D
  9. #103498

    Zitat von Friedelmaus Beitrag anzeigen
    Gut bearbeitetes Kaugummi funzt auch.
    Friedelmaus
    Das hinterlaesst Spuren auf der Linse. Ab und zu will ich die Cam ja auch mal benutzen ... ;)
  10. #103499

    Zitat von LouisWu Beitrag anzeigen
    ... Interessante Zeiten erwarten uns....
    Etwas weniger interessant wär mit lieber. Mich stößt diese rigide und realitätsferne Humorlosigkeit bis ins kleinste Detail ab und daß diese Leute gar nicht merken, daß sie den angeblichen Feind mit genau den Methoden bekämpfen, die sie am (eingebildeten) Gegner kritisieren.
    Ich glaube, das gibt es auch nur in Deutschland, daß jemand versucht den Menschen einzureden, es wäre nicht in Ordnung, die eigene Mannschaft zu unterstützen und daraus ein Problem macht. Einfach grotesk.


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