Zitat von
prosperosbluebeard
nationalsozialistische Juristen Nachkriegszeit
„Furchtbare Juristen“ …...ihre durch Übernahme von vorbelasteten Juristen in den Staatsdienst der Bundesrepublik Deutschland verhinderte Aufarbeitung.
„...Ernst Hirsch zu zitieren: „Wer als Mitglied der NSDAP von der Richtigkeit der von der Partei proklamierten Thesen und Normen überzeugt war und sich in seinem Verhalten danach gerichtet hat, hatte durch Internalisierung von sozialen Verhaltensnormen … einen kulturellen Normfilter erworben, der die Poren des biologischen Normfilters verstopft hatte“. Hirsch plädiert daher auf Freispruch für die Nazi-Justiz weil sonst die in Artikel 4 Abs. 1 des Grundgesetzes garantierte Gewissensfreiheit verletzt würde.“ Müller
„Kieler Schule“Karl Larenz (Zivilrecht und Rechtsphilosophie) Ernst Rudolf Huber (Staatsrecht) Georg Dahm (Strafrecht) Karl Michaelis (Zivilrecht) Franz Wieacker (Zivilrecht) Karl August Eckhardt (Rechtsgeschichte) Friedrich Schaffstein (Strafrecht) Paul Ritterbusch (Verfassungs-, Verwaltungs- und Völkerrecht) Wolfgang Siebert (Zivilrecht und Arbeitsrecht)
Dozentenakademie im Kitzeberger Lager. Heinrich Lange (1900–1977) (Breslau) Hans Thieme (Breslau) Hans Würdinger (Breslau) Heinrich Henkel (Marburg) Reinhard Höhn (Heidelberg)
Theodor Maunz (Freiburg)
Er begründete mit dem „Maunz-Dürig“ ein Standardwerk unter den Kommentaren zum Grundgesetz und war von 1957 bis 1964 bayerischer Kultusminister