Zitat von
Nämbercher
Bin kein Jurist und habe keine Ahnung, ob ich mit meiner Meinung richtig liege. Aber - und nehmen wir dieses Beispiel - der 1.FCN hat ein eigenes Stadion, nämlich das auf seinem eigenen Gelände. Da hat er Hausrecht und möglicherweise gelten da auch Statuten des DFB, dem der 1.FCN angehört. Die Fußball Arena am Dutzendteich gehört meines Wissens der Stadt Nürnberg und sonst niemandem. Auf diesem Gelände hat m.E. nur die Stadt das Sagen - kein DFB und kein 1.FCN - es sei denn, dieser hätte als Mieter entsprechende Mieterrechte - wenn es solche denn bei so kurzen Veranstaltungen wie einem Fußballspiel überhaupt gibt. Vielleicht wissen Sie da mehr, wer denn in solchen Fällen (und ich denke, daß das die meisten sind) das Hausrecht hat. Liege ich da falsch?