Der Föderalismus ist ein politischer Grundpfeiler Deutschlands. Aber wie sinnvoll ist er heute auf dem Feld der Bildung? Die Frage der schulischen Ausbildung sowie der Zukunft der Universitäten verlangt nach grundlegenden Maßnahmen, um Deutschlands internationale Stellung zu verbessern. Braucht hierzu der Bund mehr Kompetenz in bildungspolitischen Entscheidungen?
Richtig ist, der ÖD und die Beamtenschaft haben in sämtlichen deutschen Parlamenten durch entsprechende Gesetzgebung jahre- und jahrzehntelang daraufhin gearbeitet, dass der ÖD und Beamte weiterhin überproportional in den Parlamenten vertreten sind.
So können sie mittels entsprechender Gesetzgebung weit überproportional Alimente, Pensionen und Privilegien abgreifen.
Der Steuerzahler hat's ja, Griechenland lässt grüßen.
Die durchschnittliche Rente etwa beträgt zur Zeit etwa 1100€ bei Lohn nach Leistung (ein ganzes Arbeitsleben in der freien Wirtschaft).
Ein Beamter erhält bereits nach 5 Jahren Dienstzeit eine (Mindest-)Pension von über 1300€. (gerade erst gab's eine Pensionserhöhung von über 5!!%)
Die Durschnittspension beträgt weit über 2000€ bei vorheriger Alimentation ohne Leistungsprinzip (Beamter).
Das hätte nun wirklich niemand bemerkt. Das konnte nur Ihnen auffallen. Toll!
Und, nein, aktuell gibt es keine Beschränkung. Da ist die Beamtenmafia vor.
Die Piraten sind ja auch schon von Beamten gekapert.
Wir sehen aber in Griechenland, wo das hin führt. Das macht Hoffnung.
Aber es ging um Ihren Einwand:
Ich wies Sie daraufhin auf den §137 Abs1 GG hin um festzustellen:
Die Einschränkung des passiven Wahlrechts für Beamte /ÖD ist nicht ein persönlicher Einfall oder Vorschlag von mir.
Sondern: Der Grundgesetzgeber hat diese Möglichkeit in weiser Voraussicht geschaffen.
Es war dem Grundgesetzgeber also bekannt, dass die demokratiefeindliche Verschränkung von Exekutive und Legislative (Beamte in Parlamenten) zu großen Problemen, wenn nicht zum Desaster (s. Griechenland) führen kann. Deshalb ist eine grundgesetzliche Lösung vorhanden.
Ja aber nur bei den verbeamteten Arbeitern (A!), also ab A5 gibt es mindestens das 1,5-fache. Also 1300€ ist ja gerade einmal über dem Existenzminimum. Vor allem ist die Differenz zwischen den aktiven Dienstbezügen und en Ruhestandsbezügen sonst nicht groß genug.
Also A5 (Pension) 1,5 *1300€ = 1950€, das sind 50% der aktiven Dienstbezüge, somit hat der A5er ohne Zulagen selbstverständlich 3900€ je Monat bei 14 Monaten + Arbeitsplatzgarantie.
Und warum sind Sie nicht im ÖD.
Übrigens die Tariferhöhung gab es nur für Angestellte beim Bund und den Kommunen, die Angestellten der Länder sind gar nicht betroffen.
Ich zitiere aus einem Beschluss des 2. Senats des BverfG vom 4. April 1978 (Nicht gerade 2012, aber Sie haben schon mitbekommen, dass die Wahl zum 1. Bundestag zu dem Zeitpunkt schon etwas her war?):
"1. Art. 137 Abs. 1 GG gilt auch für die Beschränkung der Wählbarkeit zu dem kommunalen Vertretungskörperschaften.
2. Der Grundgedanke des Art. 137 Abs. 1 GG rechtfertigt es nicht, die Angestellten privatrechtlicher, von der Gemeinde beherrschter Unternehmen, die wegen fehlender Leitungs- und Entscheidungsbefugnisse nur in verhältnismäßig loser Beziehung zur öffentlichen Hand stehen, dem öffentlichen Dienst im Sinne des Art. 137 Abs. 1 GG zuzurechnen.
3. Der Grundsatz, daß Art. 137 Abs. 1 GG nur eine Wählbarkeitsbeschränkung, nicht aber eine Ausschließung erlaubt, gilt nicht unbegrenzt. ...
Die SaarDatenbank SaDaBa.de(der schnelle Weg durch den Pragraphendschungel) schreibt dazu:
Art.137 Abs.1 neu gefasst durch Gesetz vom 19.03.56 (BGBl_I_56,111)
Art.137 Abs.2 und 3 infolge Zeitablauf gegenstandslos
In Rede steht Art 137 Abs 1.
Haben Sie vielleicht nicht mitbekommen.
Auch der Art.137 Abs.1 steht in den Übergangsbestimmungen. Das Urteil bezieht sich auf die Wahlen zum Berliner Senat. Das BVerfg hat festgesetzt, dass z.B. Geschäftsführer von Eigengesellschaften und von betrieben, die von der öffentlichen Hand dominiert sind, zum ÖD zu rechnen sind.
Spannend ist ja nur ob ein städtischer Angestellter durch Art.137 von der kandidatur für ein Bundestagsmandat abgehalten werden kann.
Ja, in Bayern sind die Kinder genauso gebildet, wie sie es in Preussen waren. Unter den Preussen und Bayern sind auch die meisten und vorzüglichsten Erfindungen gemacht worden. Um nur 2 zu nennen, der Luftfahrterfinder Otto Lilienthal als Preusse und der große Albert Einstein als bayrischer Preusse.
Warum sollte also eine Bundesbildungspolitik , die von Nord nach Süd die selben Kriterien anlegt, nicht erheblich besser sein, als die des verdummten und kriminellen Nordens wie Bremen, Hamburg und Berlin, deren Klassendurchschnitte oft getürkt werden? (Wir haben 3 Lehrerinnen im engen Umfeld in Berlin)
Jedem Kind, dem man die Bildungschancen in den verdummten
politischen Ländern des Nordens nimmt, ist ein Verbrechen.
Kinder wollen gefordert werden und wollen sich messen und das war ja seit den 70zigern - insbesondere in nördlichen Ländern verpönt.