Forum


 

Braucht der Bund mehr Kompetenz in der Bildungspolitik?

Der Föderalismus ist ein politischer Grundpfeiler Deutschlands. Aber wie sinnvoll ist er heute auf dem Feld der Bildung? Die Frage der schulischen Ausbildung sowie der Zukunft der Universitäten verlangt nach grundlegenden Maßnahmen, um Deutschlands internationale Stellung zu verbessern. Braucht hierzu der Bund mehr Kompetenz in bildungspolitischen Entscheidungen?
  1. #360

    Kann-bestimmung

    Zitat von freed&democ Beitrag anzeigen
    Den Unterschied zwischen AG's und einer Demokratie mag ich Ihnen nicht erklären.

    Ein Glück, dass es kein PISA für Gesellschaftskunde gibt.


    Art. 137 GG - dejure.org

    Die Kenntnis des Grundgesetzes hat leider nachgelassen. Nun, dafür weiß man umso besser Bescheid in der Alimentation und man kennt sämtliche Hindernisse und Fallstricke, die eine Weiterbildung leider leider unmöglich machen.

    Reicht doch.
    Sie wissen schon, was eine Kann-Bestimmung ist?

    De facto gibt es keine Beschränkung.
  2. #361

    Zitat von hjm Beitrag anzeigen
    Falls sich eine andere Branche unterrepräsentiert fühlt, kann sie das ganz einfach ändern, indem sie in die Arbeitsverträge schreibt, dass sich jeder jederzeit in ein Parlament wählen lassen und nach dem Ausscheiden wieder an seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann.
    Richtig ist, der ÖD und die Beamtenschaft haben in sämtlichen deutschen Parlamenten durch entsprechende Gesetzgebung jahre- und jahrzehntelang daraufhin gearbeitet, dass der ÖD und Beamte weiterhin überproportional in den Parlamenten vertreten sind.

    So können sie mittels entsprechender Gesetzgebung weit überproportional Alimente, Pensionen und Privilegien abgreifen.

    Der Steuerzahler hat's ja, Griechenland lässt grüßen.

    Die durchschnittliche Rente etwa beträgt zur Zeit etwa 1100€ bei Lohn nach Leistung (ein ganzes Arbeitsleben in der freien Wirtschaft).

    Ein Beamter erhält bereits nach 5 Jahren Dienstzeit eine (Mindest-)Pension von über 1300€. (gerade erst gab's eine Pensionserhöhung von über 5!!%)

    Die Durschnittspension beträgt weit über 2000€ bei vorheriger Alimentation ohne Leistungsprinzip (Beamter).
  3. #362

    Zitat von dickebank Beitrag anzeigen
    Sie wissen schon, was eine Kann-Bestimmung ist?

    De facto gibt es keine Beschränkung.
    Das hätte nun wirklich niemand bemerkt. Das konnte nur Ihnen auffallen. Toll!

    Und, nein, aktuell gibt es keine Beschränkung. Da ist die Beamtenmafia vor.

    Die Piraten sind ja auch schon von Beamten gekapert.

    Wir sehen aber in Griechenland, wo das hin führt. Das macht Hoffnung.

    Aber es ging um Ihren Einwand:
    Zitat von dickebank Beitrag anzeigen
    ... oder wollen Sie öffentlich Bediensteten das passive Wahlrecht aberkennen lassen?
    Ich wies Sie daraufhin auf den §137 Abs1 GG hin um festzustellen:

    Die Einschränkung des passiven Wahlrechts für Beamte /ÖD ist nicht ein persönlicher Einfall oder Vorschlag von mir.

    Sondern: Der Grundgesetzgeber hat diese Möglichkeit in weiser Voraussicht geschaffen.

    Es war dem Grundgesetzgeber also bekannt, dass die demokratiefeindliche Verschränkung von Exekutive und Legislative (Beamte in Parlamenten) zu großen Problemen, wenn nicht zum Desaster (s. Griechenland) führen kann. Deshalb ist eine grundgesetzliche Lösung vorhanden.
  4. #363

    A1

    Zitat von freed&democ Beitrag anzeigen
    Die durchschnittliche Rente etwa beträgt zur Zeit etwa 1100€ bei Lohn nach Leistung (ein ganzes Arbeitsleben in der freien Wirtschaft).

    Ein Beamter erhält bereits nach 5 Jahren Dienstzeit eine (Mindest-)Pension von über 1300€. (gerade erst gab's eine Pensionserhöhung von über 5!!%)
    Ja aber nur bei den verbeamteten Arbeitern (A!), also ab A5 gibt es mindestens das 1,5-fache. Also 1300€ ist ja gerade einmal über dem Existenzminimum. Vor allem ist die Differenz zwischen den aktiven Dienstbezügen und en Ruhestandsbezügen sonst nicht groß genug.

    Also A5 (Pension) 1,5 *1300€ = 1950€, das sind 50% der aktiven Dienstbezüge, somit hat der A5er ohne Zulagen selbstverständlich 3900€ je Monat bei 14 Monaten + Arbeitsplatzgarantie.

    Und warum sind Sie nicht im ÖD.

    Übrigens die Tariferhöhung gab es nur für Angestellte beim Bund und den Kommunen, die Angestellten der Länder sind gar nicht betroffen.
  5. #364

    Übergangsbestimmungen

    Zitat von freed&democ Beitrag anzeigen
    Das hätte nun wirklich niemand bemerkt. Das konnte nur Ihnen auffallen. Toll!
    ...
    Es war dem Grundgesetzgeber also bekannt, dass die demokratiefeindliche Verschränkung von Exekutive und Legislative (Beamte in Parlamenten) zu großen Problemen, wenn nicht zum Desaster (s. Griechenland) führen kann. Deshalb ist eine grundgesetzliche Lösung vorhanden.
    Also der Artikel 137 (das GG kennt keine §§) steht bei den Überleitungsbestimmungen am Ende des GG, die sich vor allem auf die Wahl des ersten Bundestages beziehen.

    Sie haben schon mitbekommen, dass wir in 2012 angekommen sind?
  6. #365

    Zitat von dickebank Beitrag anzeigen
    Also der Artikel 137 (das GG kennt keine §§) steht bei den Überleitungsbestimmungen am Ende des GG, die sich vor allem auf die Wahl des ersten Bundestages beziehen.

    Sie haben schon mitbekommen, dass wir in 2012 angekommen sind?
    Ich zitiere aus einem Beschluss des 2. Senats des BverfG vom 4. April 1978 (Nicht gerade 2012, aber Sie haben schon mitbekommen, dass die Wahl zum 1. Bundestag zu dem Zeitpunkt schon etwas her war?):

    "1. Art. 137 Abs. 1 GG gilt auch für die Beschränkung der Wählbarkeit zu dem kommunalen Vertretungskörperschaften.
    2. Der Grundgedanke des Art. 137 Abs. 1 GG rechtfertigt es nicht, die Angestellten privatrechtlicher, von der Gemeinde beherrschter Unternehmen, die wegen fehlender Leitungs- und Entscheidungsbefugnisse nur in verhältnismäßig loser Beziehung zur öffentlichen Hand stehen, dem öffentlichen Dienst im Sinne des Art. 137 Abs. 1 GG zuzurechnen.
    3. Der Grundsatz, daß Art. 137 Abs. 1 GG nur eine Wählbarkeitsbeschränkung, nicht aber eine Ausschließung erlaubt, gilt nicht unbegrenzt. ...
  7. #366

    Zitat von dickebank Beitrag anzeigen
    Also der Artikel 137 (das GG kennt keine §§) steht bei den Überleitungsbestimmungen am Ende des GG, die sich vor allem auf die Wahl des ersten Bundestages beziehen.

    Sie haben schon mitbekommen, dass wir in 2012 angekommen sind?
    Die SaarDatenbank SaDaBa.de(der schnelle Weg durch den Pragraphendschungel) schreibt dazu:

    Art.137 Abs.1 neu gefasst durch Gesetz vom 19.03.56 (BGBl_I_56,111)
    Art.137 Abs.2 und 3 infolge Zeitablauf gegenstandslos

    In Rede steht Art 137 Abs 1.

    Haben Sie vielleicht nicht mitbekommen.
  8. #367

    Gesetzeskundig

    Zitat von freed&democ Beitrag anzeigen
    Die SaarDatenbank SaDaBa.de(der schnelle Weg durch den Pragraphendschungel) schreibt dazu:

    Art.137 Abs.1 neu gefasst durch Gesetz vom 19.03.56 (BGBl_I_56,111)
    Art.137 Abs.2 und 3 infolge Zeitablauf gegenstandslos

    In Rede steht Art 137 Abs 1.

    Haben Sie vielleicht nicht mitbekommen.
    Auch der Art.137 Abs.1 steht in den Übergangsbestimmungen. Das Urteil bezieht sich auf die Wahlen zum Berliner Senat. Das BVerfg hat festgesetzt, dass z.B. Geschäftsführer von Eigengesellschaften und von betrieben, die von der öffentlichen Hand dominiert sind, zum ÖD zu rechnen sind.

    Spannend ist ja nur ob ein städtischer Angestellter durch Art.137 von der kandidatur für ein Bundestagsmandat abgehalten werden kann.
  9. #368

    Braucht der Bund mehr Kompetenz in der Bildungspolitik?

    Zitat von Marco Z. Beitrag anzeigen
    Wenn man den Bildungsföderalismus aufgibt, dann gibt es Bildungszentralismus auf dem Niveau von Bremen, Brandenburg, Meck-Pomm und co. Das wäre katastrophal für einen hochtechnologisierten Industriestaat. Wenn man also seinen Bildungsstatus verbessern will, dann kann das nur dann gelingen, wenn sich die bildungsschwachen Staaten an den bildungsstarken Staaten orientieren und nicht umgekehrt. Ist doch logisch. Dass Kinder, Jugendliche und Studenten auf hohem Niveau lernen können machen doch die Bayern vor. Die Kinder dort sind nicht von Natur aus schlauer, man fordert sie nur mehr.
    Ja, in Bayern sind die Kinder genauso gebildet, wie sie es in Preussen waren. Unter den Preussen und Bayern sind auch die meisten und vorzüglichsten Erfindungen gemacht worden. Um nur 2 zu nennen, der Luftfahrterfinder Otto Lilienthal als Preusse und der große Albert Einstein als bayrischer Preusse.

    Warum sollte also eine Bundesbildungspolitik , die von Nord nach Süd die selben Kriterien anlegt, nicht erheblich besser sein, als die des verdummten und kriminellen Nordens wie Bremen, Hamburg und Berlin, deren Klassendurchschnitte oft getürkt werden? (Wir haben 3 Lehrerinnen im engen Umfeld in Berlin)
    Jedem Kind, dem man die Bildungschancen in den verdummten
    politischen Ländern des Nordens nimmt, ist ein Verbrechen.

    Kinder wollen gefordert werden und wollen sich messen und das war ja seit den 70zigern - insbesondere in nördlichen Ländern verpönt.
  10. #369

    Wieso...

    Zitat von chirin Beitrag anzeigen
    ...
    Warum sollte also eine Bundesbildungspolitik , die von Nord nach Süd die selben Kriterien anlegt, nicht erheblich besser sein, als die des verdummten und kriminellen Nordens wie Bremen, Hamburg und Berlin, deren Klassendurchschnitte oft getürkt werden? (Wir haben 3 Lehrerinnen im engen Umfeld in Berlin)
    Jedem Kind, dem man die Bildungschancen in den verdummten
    politischen Ländern des Nordens nimmt, ist ein Verbrechen
    ...
    schaffen Sie es eigentlich nicht, auch nur einen Beitrag ohne haltlose und pauschal diffamierende Aussagen zu schreiben? :(


TOP



TOP