Forum: Uni + Bildung
Bildung - härtere Strafen für Schulschwänzer?
Das Recht auf Bildung beinhaltet auch die Schulpflicht. Eine Pflicht, der manche Jugendliche nicht immer nachkommen. Vielfach als übliches Minidelikt mit Pubertätsrabatt eingestuft, bildet es sich jedoch zunehmend als Problemgrund für spätere Defizite heraus. Kann die Lösung auch in stärkerer Disziplinierung liegen - mit härteren Strafen für Schulschwänzer?
- #10 17.08.2012 19:41 von
- #11 17.08.2012 21:20 von
Ich muss mich entschuldigen, ich habe mich etwas missverständlich ausgedrückt. Mit "Zeit investieren" meinte ich natürlich nicht die Anzahl der benötigten Schuljahre. Ich hätte wohl schreiben sollen, es sei meine Sache wie viel Mühe ich in meinen Schulabschluss investieren will.
Mein Abitur habe ich übrigens letztes Jahr mit einer guten Durchschnittsnote bestanden. Ich danke dennoch für Ihre lieben Wünsche. - #12 18.08.2012 08:34 von
Komplexe?
Ist nun einmal der Vorteil der SekII-SuS, dass sie nicht mehr der allgemeinen Schulpflicht unterliegen und somit selbständig entscheiden können, ob sie das Bildungsangebot annehmen wollen oder nicht.
Aber wie die Organisation des Bachelor-Studiums zeigt, traut man das jungen Erwachsenen nicht einmal mehr zu und zwingt sie zur Anwesenheit in grotten schlechten Vorlesungen - wobei Letzteres tlw. wortwörtlich zu nehmen ist. - #13 18.08.2012 10:27 von
Einsichtsvermögen
Das mag mit großen Einschränkungen für Schüler (m/w), die volljährig sind, richtig sein.
Mit der Einführung von G8 steht die Schule in vielen Bundesländern (sicher aber das Gymnasium in NRW) vor der Tatsache, dass die Schüler (m/w) ein Jahr vor dem Abitur i.a. noch NICHT volljährig sind, somit es also im größten Teil der Sekundarstufe II (gymnasiale Oberstufe) nicht sind.
Und es ist doch ein Widerspruch in sich, dass der Gesetzgeber eine Schulpflicht verfügt, deren Einhaltung von den Schulen sichergestellt sein muss, dass er dann aber die (Nicht-)Einhaltung, wie sie von den Schulen pflichtgemäß festgestellt wird, dem Schüler (m/w) nicht attestiert - eine Information, die für potentielle Arbeitgeber sehr wichtig wäre.
Wenigstens was die Information der Eltern volljähriger Schüler (m/w) anbelangt, hat der Gesetzgeber nach der Tragödie des Amoklaufs am Gutenberg-Gymnasium in Erfurt
Amoklauf von Erfurt
gegengesteuert und dafür gesorgt, dass die Eltern wieder über die Fehlstunden und das allg. Sozialverhalten volljähriger Schüler (m/w) informiert werden dürfen - zumindest so lange bis der volljährige Schüler (m/w) dem schriftlich widerspricht.
Und was das anbelangt:
da spreche ich aus den o.g. Gründen (fehlende Reife) und wegen fehlender Lebenserfahrung und Einsicht in die fachinhaltlichen Notwendigkeiten den allermeisten Schülern (m/w) ab, dass sie begründet entscheiden können, ob ein Unterrichtsbesuch für sie notwendig ist oder nicht.
In Einzelfällen kann es sein, dass sie sich den Unterrichtsstoff selbst beibringen können, in 95 % aller Fälle geht das zumindest in den Fächern, die ich unterrichte, für den 0815-Otto-Normalschüler (m/w), der nicht Gauss oder Planck oder Freud oder ... heißt NICHT:
Oder würden Sie mir z.B. bitte einmal erklären, wie Sie die Untersuchung quantitativer experimenteller Inhalte (Radioaktivität, magnetische und elektrische Felder, Fahrbahnexperimente auf einer Luftkissenfahrbahn mit computer-unterstützter Messwerterfassung ... ... ...) zu Hause durchführen wollen ? Oder wie Sie sich vorstellen, dass Sie sich den Hauptsatz der Differential- und Integralrechnung als durchschnittlich begabter Schüler selbst beibringen möchten ?
Es gibt viele gute Internet-Seiten (z.B. PhET: Free online physics, chemistry, biology, earth science and math simulations) wo man multimedial viele Sachverhalte hervorragend aufbereitet findet), aber es braucht dennoch den Lehrer (m/w), der die Schüler (m/w) auf die Spur setzt, ihnen bei Fragen Hilfestellungen geben kann und Fehler korrigiert. So gut KANN auf lange Zeit auch die beste interaktive Lernumgebung nicht sein. - #14 18.08.2012 11:01 von
Infantilisierung
Nun minderjährige Auszubildende müssen auch ihre AU-Meldungen auf die Reihe bekommen. Wie weit will man Oberstufenschüler noch infantilisieren.
Entweder die nehmen freiwillig am Unterricht teil oder sie fehlen unentschuldigt. Fehlen sie entschuldigt, dann gibt es doch kein Problem. Sind die Entschuldigungen dubios, dann müssen sie doch gar nicht anerkannt werden und die versäumten Stunden gelten als unentschuldigt.
Ist die Anzahl der Fehlstunden zu hoch, dann wird eben Attestpflicht verhängt. Wird die nicht eingehalten, dann wird es eben Konsequenzen geben müssen. Diese SuS haben sich ja einer freiwilligen Schulpflicht unterworfen. Wird der Vertrag nicht eingehalten, dann ist das ein Auflösungsgrund. - #15 18.08.2012 11:15 von
Das Kind beim Namen nennen
Das einfachste und wirksamste Mittel ist kein H4 bis 25 zu bezahlen. Dazu auch H4 generell noch unbequemer machen. Dann muss man unbedingt die Eigenverantwortung für das eigene Leben in den Vordergrund stellen und nicht immer jedes persönliche Versagen der Gesellschaft ankreiden, wie das bei Linken so bequem in Mode ist.
Wenn man dann in der Schule klar zeigt was die Konsequenzen von fehlender Bildung sind, und das Schulverweigerer als Verantwortungsverweigerer und zukünftige Hartzer bezeichnet werden und nicht gleich nach einem persönlichen Sozialarbeiter gerufen wird, dann kann man dort die Stimmung drehen. Denn oft werden dort Schulverweigerer als coole Helden angesehen und nicht als Versager in spe. - #16 18.08.2012 11:54 von
da spreche ich aus den o.g. Gründen (fehlende Reife) und wegen fehlender Lebenserfahrung und Einsicht in die fachinhaltlichen Notwendigkeiten den allermeisten Schülern (m/w) ab, dass sie begründet entscheiden können, ob ein Unterrichtsbesuch für sie notwendig ist oder nicht.
In Einzelfällen kann es sein, dass sie sich den Unterrichtsstoff selbst beibringen können, in 95 % aller Fälle geht das zumindest in den Fächern, die ich unterrichte, für den 0815-Otto-Normalschüler (m/w), der nicht Gauss oder Planck oder Freud oder ... heißt NICHT:
Oder würden Sie mir z.B. bitte einmal erklären, wie Sie die Untersuchung quantitativer experimenteller Inhalte (Radioaktivität, magnetische und elektrische Felder, Fahrbahnexperimente auf einer Luftkissenfahrbahn mit computer-unterstützter Messwerterfassung ... ... ...) zu Hause durchführen wollen ? Oder wie Sie sich vorstellen, dass Sie sich den Hauptsatz der Differential- und Integralrechnung als durchschnittlich begabter Schüler selbst beibringen möchten ?
Es gibt viele gute Internet-Seiten (z.B. PhET: Free online physics, chemistry, biology, earth science and math simulations) wo man multimedial viele Sachverhalte hervorragend aufbereitet findet), aber es braucht dennoch den Lehrer (m/w), der die Schüler (m/w) auf die Spur setzt, ihnen bei Fragen Hilfestellungen geben kann und Fehler korrigiert. So gut KANN auf lange Zeit auch die beste interaktive Lernumgebung nicht sein.[/QUOTE]
Das mag ja für bestimmte Fächer stimmen. Es kommt auch immer darauf an, wie der Lehrer den Unterricht gestaltet. Wenn beispielsweise der Deutschunterricht daraus besteht, dass die aktuelle Lektüre reihum oder wahlweise auch im Schneeballverfahren von den Schülern vorgelesen werden muss, dann hat der Besuch dieser Unterrichtsstunde für mich keinen Mehrwert.
Oder wenn nach den schriftlichen Abiturprüfungen die Zeit in vielen Fächern nur noch mit Kreuzworträtseln und dämlichen Spielchen totgeschlagen wird. Wieso muss ich mir so etwas antun?
Sollte mir jetzt das Abitur aberkannt werden, weil ich das ein oder andere Mal keine Lust auf solche Spielereien hatte?
An der Uni funktioniert es doch auch, dass jeder für sich entscheidet was er für sinnvoll hält und was nicht; wer sich zu wenig bemüht fällt dann eben durch.
Oder wollen Sie behaupten, dass die Studenten (die im Vorjahr noch Schüler waren) mit Studienbeginn dann plötzlich die hierfür erforderliche Reife erwerben? - #17 18.08.2012 12:59 von
Wie dämlich ...
... ist das denn? - Und damit meine ich nicht Sie sondern die Regelung.
Bis zu einem Stichtag gibt es Unterricht; an diesem letzten U-Tag werden die Zulassungen zum Abitur bekannt gegeben und aus die Maus.
In der Zeit bis zur Entlassungsfeier sind dann die schriftlichen und mündlichen Prüfungen und ggf. Nachprüfungen, aber auf keinen Fall "Kinderbelustigung". - #18 18.08.2012 14:06 von
Schulpflicht
Für die meisten.
Für die reine Rechtsfrage des eigenmächtig versäumten Unterrichts ist das belanglos.
... ist das ein Skandal, sofern es die Regel bei der Unterrichtsgestaltung ist.
Womit ich nicht gesagt habe(n will), dass es nicht Sinn machen kann, gelegentlich z.B. Passagen aus Dramen die gerade gelesen / behandelt werden, in der Klasse / im Kurs mit verteilten Rollen vortragen zu lassen.
Das kann ich nachvollziehen.
Das ist in der Tat eine saudumme Regelung, nach den Klausuren noch Unterricht abzuhalten. Hier in NRW gibt es, wie der Forist dickebank schon schrieb, einen Stichtag, ab dem der Unterricht endet. Nach diesem Tag kommen die Schüler (m/w) nur noch an den Tagen der für sie relevanten Klausuren in die Schule und am Tag (evtl. auch einer für die Nachprüfung) der mündlichen Prüfung. Danach ist dann aber "Schicht" bis auf die offizielle Entlassungsfeier.
In welchem Budesland gibt es denn die von Ihnen beschriebene Situation ?
Nein, i.a. nicht. Wenngleich in dieser Lebensphase ein Jahr schon einen großen Reifefortschritt mit sich bringen kann. Es gibt aber gravierende Unterschiede:
Es existiert keine Schulpflicht, will sagen keine gesetzliche Regelung, die Sie zwingen könnte, die Uni zu besuchen. Ob Sie das tun, ist einzig Ihre Entscheidung, weil auch nur Sie allein die Konsequenzen zu tragen haben.
Die Schule ist gesetzlich verpflichtet, Ihre Anwesenheit zu kontrollieren und notfalls zu erzwingen.
Mir persönlich wäre es nicht so wichtig, ob die Schüler (m/w) in die Schule kommen, solange
a) die Lehrer (m/w) nicht für den evtl. mangelnden Lernerfolg verantwortlich gemacht werden
b) die Schüler (m/w) ihr Fehlverhalten in Form von Noten und Fehlstundenzahlen auf dem Zeugnis attestiert und quittiert bekommen würden.
Aber ich denke, das Problem der Fehlstunden in der Oberstufe ist nicht das gravierendste. Das liegt bei den Schülern (m/w) und deren Eltern, wie sie hier beschrieben werden:
- #19 18.08.2012 14:18 von
Fehlverhalten ohne Sanktion
Das Gegenteil ist in NRW erfolgt. Die rot-grüne Landesregierung hat die Kopfnoten wieder abgeschafft.
Eine Teilnote war die zum Arbeitsverhalten. Darin konnte man auch die Fehlstunden (ohne Nennung einer Zahl) einfließen lassen.
Heutzutage dürfen nicht einmal die unentschuldigten Fehlstunden auf einem Abschluss-/Abgangszeugnis genannt werden. Und DAS ist ein Skandal. Aber das wird eine Frau Löhrmann sicher nicht ändern, die bei den Wahlen besonders auf die junge Klientel schielt.
Und das Schulgesetz in NRW enthält den Passus:
"Die Schule hat ihren Unterricht so zu gestalten und die Schülerinnen und Schüler so zu fördern, dass die Versetzung der Regelfall ist."
Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen § 50 Abs. 3 Satz 1.
D.h. die Schule muss die Fehlzeiten der Schüler (m/w) durch entsprechende Fördermaßnahmen auffangen.
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